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Aktuelles aus den Unternehmen

Coronavirus: Finanzielle Hilfen für Unternehmen

 Bund und Länder stellen über die KfW, die Landesförderbanken (NRW.BANK) und die Bürgschaftsbanken den Unternehmen etablierte Instrumente zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, mit denen vorübergehende Lieferengpässe und Nachfrageschwankungen überbrückt werden können.

Welche Möglichkeiten gibt es?

• Zinsgünstige (Betriebsmittel-)Kredite, z.B. der KfW-Bank und der NRW.BANK, Ansprechpartner ist die Hausbank.

• Bürgschaften zur Besicherung dieser Kredite, z.B. durch die Bürgschaftsbank NRW, Ansprechpartner ist ebenfalls die Hausbank.

• Kurzarbeitergeld, wenn z.B. ein erheblicher, vorübergehender Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit: Telefon 0231 842 9031.

• Entschädigung von Verdienstausfällen die im Zusammenhang mit einer behördlich ausgesprochenen Quarantäne stehen. Zuständig ist das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht Münster. Berechtigte sind Arbeitnehmer und Selbständige/ Freiberufler. Diese Instrumente könnten rasch ausgeweitet, flexibilisiert und aufgestockt werden, wenn der Bedarf steigen sollte.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org.

Auf der Seite www.ifsg-online.de gibt es alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zudem die Möglichkeit, direkt online einen Antrag zu stellen.

Allgemeine Fragen können auch telefonisch über das Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 933 63 97 beantwortet werden.

Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus gibt es auf der Website des BMWi

und auf der

Website LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht .

Weitere Informationen finden Sie auch im Blog der Wirtschaftsförderung Dortmund.

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